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Pilzschutz

Die Verordnung zum Schutz der Pilze regelt das Sammeln von wildwachsenden Pilzen aller Art. Dabei sind Schonzeiten und Sammelmengen in der Verordnung klar geregelt.

Verordnung vom 18. Juni 2002 zum Schutz der Pilze (Pilzschutzverordnung, PSV) LGBl. 2002 Nr. 84

Pilzschutzgebiete anzeigen

Pilzschutzgebiete in Liechtenstein

Sammelbestimmungen

  • Jeweils nur vom 11. bis zum letzten Tag des Monats.
  • Zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr ist das Sammeln erlaubt.
  • Pro Person und Tag sind höchstens 1kg Steinpilze, Eierschwämme und Morcheln sowie 2 kg der übrigen Speisepilze erlaubt.
  • Das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen, ausgenommen Familien, ist verboten.
  • In Naturschutzgebieten und in Waldreservaten besteht ein absolutes Sammelverbot für Pilze.
Amtliche Pilzkontrollstelle

Amtliche Pilzkontrollstelle

Bei Unsicherheiten bezüglich gesammelter Pilze ist es wichtig, fachkundigen Rat einzuholen. Die Amtliche Pilzkontrollstelle ist eine kompetente Anlaufstelle, um Informationen über die Pilzart und ihre Verzehrbarkeit zu erhalten. Dort stehen erfahrene Fachkräfte zur Verfügung, um die Pilze zu begutachten und zu bestimmen. Sie können anhand bestimmter Merkmale die Pilzart identifizieren und darüber informieren, ob der Pilz essbar ist.

Folgende Pilzfachfrauen stehen im Zeitraum vom 11. April bis 31. Oktober zur Kontrolle von Pilzen zur Verfügung:

Sabine Gahr
Rüttegasse 48
9486 Schaanwald
+423 373 14 86
+423 788 59 88

Evelyn Schocher
Staudenweg 5
9493 Mauren
+41 78 694 93 20

Pilzarten in Liechtenstein

Pilzarten in Liechtenstein

Liechtenstein beherbergt eine Vielfalt an Pilzarten, die es zu entdecken gilt. Von malerischen Wäldern bis hin zu sanften Hügellandschaften bietet Liechtenstein ideale Bedingungen für das Wachstum und die Vielfalt von Pilzen. Eine Auswahl der gängigsten Pilze ist nachfolgend aufgelistet:

Fichtensteinpilz (Boletus edulis)

Weit verbreitet, erscheint ab August bis in den Spätherbst. Er geht eine Partnerschaft mit verschiedenen Bäumen ein. Röhren erst weisslich, später Olivgrün. Der Stiel ist mit einem weissen Netz überzogen.

Achtung es besteht Verwechslungsgefahr!

Gallenröhrling (Tylopilus felleus)

Röhrenfarbe ganz jung weiss und schnell rosa verfärbend. Stiel ist mit einem braunen Netz überzogen.

Pfifferling / Eierschwamm (Cantharellus cibarius)

Erscheinen ab Juli bis Oktober in Laub und Nadelwäldern. Pfifferlinge haben Leisten und keine Lamellen. Sie sind farblich zwischen hellgelb bis dottergelb.

Achtung es besteht Verwechslungsgefahr!

Falscher Pfifferling (Hygrophoropsis auriantica)

Stark gegabelte Lamellen welche sich vom Hutfleisch ablösen lassen. Fleisch hell bis orangegelb.

Fichtenreizker (Lactarius detterimus)

Man findet sie ab Juni bis in den Spätherbst, stets in der Nähe von Fichten. Der Hut ist ziegel- bis orangerot und später grünlich verfärbend. Bei Verletzung tritt orangerote Milch aus.

Achtung es besteht Verwechslungsgefahr!

Wolliger Milchling (Lactifluus vellereus)

Bei Verletzung tritt weisse Milch aus die beim Eintrocknen ockerfarben fleckend wird. Milchlinge mit weisser, bitterlichen, kratzender oder scharfer Milch gelten grundsätzlich nicht als Essbar.

Flockenstieliger Hexenröhrling (Neoboletus erythropus)

Auffindbar bereits ab Mai bis in den Spätherbst auf sauren bis neutralen Böden. Er blaut stark bei Berührung. Sein Stiel ist mit kleinen roten Flöckchen überzogen, ohne Netzzeichnung.

Achtung es besteht Verwechslungsgefahr!

Satansröhrling (Rubroboletus satanas)

Hutfarbe hellgrau bis Lederfarben. Röhren orangerot bis Purpurrot. Auf Druck leicht grünblau verfärbend. Stiel meist bauchig, knollig mit einer rötlichen Netzzeichnung im oberen Teil.

Amt für Umwelt.

Kontakt
Gerberweg 5
9490 Vaduz
info.au(at)llv.li
Tel +423 236 64 00

Öffnungszeiten

 

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