Pilzschutz
Die Verordnung zum Schutz der Pilze regelt das Sammeln von wildwachsenden Pilzen aller Art. Dabei sind Schonzeiten und Sammelmengen in der Verordnung klar geregelt.
Sammelbestimmungen
- Jeweils nur vom 11. bis zum letzten Tag des Monats.
- Zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr ist das Sammeln erlaubt.
- Pro Person und Tag sind höchstens 1kg Steinpilze, Eierschwämme und Morcheln sowie 2 kg der übrigen Speisepilze erlaubt.
- Das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen, ausgenommen Familien, ist verboten.
- In Naturschutzgebieten und in Waldreservaten besteht ein absolutes Sammelverbot für Pilze.

Amtliche Pilzkontrollstelle
Bei Unsicherheiten bezüglich gesammelter Pilze ist es wichtig, fachkundigen Rat einzuholen. Die Amtliche Pilzkontrollstelle ist eine kompetente Anlaufstelle, um Informationen über die Pilzart und ihre Verzehrbarkeit zu erhalten. Dort stehen erfahrene Fachkräfte zur Verfügung, um die Pilze zu begutachten und zu bestimmen. Sie können anhand bestimmter Merkmale die Pilzart identifizieren und darüber informieren, ob der Pilz essbar ist.
Folgende Pilzfachfrauen stehen im Zeitraum vom 11. April bis 31. Oktober zur Kontrolle von Pilzen zur Verfügung:
Sabine Gahr
Rüttegasse 48
9486 Schaanwald
+423 373 14 86
+423 788 59 88
Evelyn Schocher
Staudenweg 5
9493 Mauren
+41 78 694 93 20

Pilzarten in Liechtenstein
Liechtenstein beherbergt eine Vielfalt an Pilzarten, die es zu entdecken gilt. Von malerischen Wäldern bis hin zu sanften Hügellandschaften bietet Liechtenstein ideale Bedingungen für das Wachstum und die Vielfalt von Pilzen. Eine Auswahl der gängigsten Pilze ist nachfolgend aufgelistet: